Das Deutsch-Französische Tandem

Gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Französischen Ministerrat am 19. Februar 2014

Gemeinsame Erklärung
zum Deutsch-Französischen Ministerrat
am 19. Februar 2014

Deutschland und Frankreich haben sich ganz ihrer Verantwortung für Europa gestellt und werden dies auch weiterhin tun. Sie haben sich in ihrer Berliner Erklärung vom 22. Januar 2013 anlässlich des 50. Jahrestags des Élysée-Vertrags sowie in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 30. Mai 2013 dazu verpflichtet, ehrgeizige Initiativen zu er-greifen, um ihre bilateralen Beziehungen zu vertiefen und entschlossen für ein stärkeres Europa der Stabilität und des Wachstums einzutreten. Sie werden sich auch weiterhin für die Erfüllung dieser Verpflichtungen einsetzen.
Es wurden dank der gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union große Erfolge erzielt bei der Überwindung der Krise im Euro-Währungsgebiet, bei der Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion, bei der Förderung von Reformen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, bei der Einigung über den Finanzrahmen der EU für die kommenden sieben Jahre und dabei, der Jugendbeschäftigung Vorrang einzuräumen.
Diese Anstrengungen müssen weitergeführt werden, damit sich unser europäisches Wirtschafts- und Sozialmodell in der Welt behaupten kann.
Deutschland und Frankreich haben sich zum Ziel gesetzt, die Banken-union zu vollenden, und halten es für vorrangig, vor den Europawahlen auf der Grundlage der Allgemeinen Ausrichtung, die der Rat im Dezember erarbeitet hat, zunächst eine endgültige Einigung mit dem Europäischen Parlament über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus zu erzielen sowie gleichzeitig im März eine endgültige politische Einigung über die direkte Kapitalisierung durch den ESM zu erreichen.
Sie bekräftigen ihren Einsatz für eine vertiefte gemeinsame Agenda zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung durch die Umsetzung der notwendigen Reformen und die Stärkung von Investitionen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Die Währungsunion muss durch eine starke Wirtschaftsunion, die die-se Ziele weiterverfolgt und die mit einer klaren und tragfähigen Architektur auszustatten ist, ergänzt werden. Deutschland und Frankreich werden sich entsprechend ihrer Erklärung vom 30. Mai 2013 weiterhin für dieses Ziel einsetzen.
Diese Vertiefung muss einhergehen mit der Wahrung der Einheit und dem Zusammenhalt der gesamten Europäischen Union, die unabdingbar sind.
Deutschland und Frankreich treten ein für eine Europäische Union, die ihr Handeln auf die größten Herausforderungen ausrichtet, vor denen die Europäer stehen. Dies muss das Ziel für die nächsten fünf Jahre sein.
Europa muss eine ehrgeizige Energie- und Klimapolitik betreiben, die Zusammenarbeit und Annäherung auf den Gebieten der Wirtschafts-, Steuer-, Industrie- und Sozialpolitik, insbesondere im Euro-Währungsgebiet, stärken, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterentwickeln und eine Agenda zur Stärkung des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erarbeiten.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsch-Französische Ministerrat in den Bereichen, in denen die Zusammenarbeit vertieft werden soll, Leitlinien festgelegt.
Beschlüsse
1. Klima und Energie
2. Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschafts-, Industrie-, Steuer- und Sozialpolitik
3. Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
4. Inneres – Justiz
5. Weitere Bereiche der Zusammenarbeit
- Jugend, Bildung, Hochschulbildung, Forschung
- Kultur
- Landwirtschaft

1. Klima und Energie
Deutschland und Frankreich beschließen, die in beiden Ländern begonnenen Prozesse der Energiewende aufeinander abzustimmen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Energiesysteme zu erhöhen, nach und nach die CO2-Emissionen zurückzuführen und ihre eigene sowie die europäische Versorgungssicherheit zu stärken.
a) Staatliche Politik
Arbeitsprogramm
Eine von den beiden Regierungen eingesetzte hochrangige deutsch-französische Arbeitsgruppe wird damit beauftragt, ein Arbeitspro-gramm mit Blick auf sämtliche Herausforderungen, die mit der Energiewende verbunden sind, zu erarbeiten.
Europäischer Rahmen
Deutschland und Frankreich streben die Festlegung eines ambitionierten Energie- und Klimarahmens für den Zeitraum bis 2030 an.
• Die Energie- und Klimapolitik hat für Europa grundlegende Priorität. Sie muss Energie zu bezahlbaren Preisen garantieren sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, die Versorgungs-sicherheit und die Umsetzung unserer Klima- und Umweltziele gewährleisten.
• Deutschland und Frankreich sind der Auffassung, dass es von großer Bedeutung ist, einen ambitionierten Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030 zu erarbeiten, um die Energiewende in Europa zum Erfolg zu führen. Gleichzeitig muss diese Politik dazu beitragen, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken. Der Rahmen wird zu mehr Stabilität und größerer Vorhersehbarkeit für private Investitionen führen. Indem wir das richtige Signal an weitere wichtige Akteure in der Welt senden, können wir zum Abschluss der Pariser Vereinbarung im Jahr 2015 beitragen.
• Deutschland und Frankreich unterstützen auf der Grundlage des Vorschlags der Europäischen Kommission ein verbindliches Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent der Treibhausgase in der Europäischen Union bis 2030, entsprechend unserem langfristigen Klimaziel einer Rückführung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990. Um große CO2 arme Investitionen zu fördern, wird es wesentlich sein, durch die Stärkung der europäischen Wirtschaft Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum anzukurbeln.
• Auf europäischer Ebene unterstützen Deutschland und Frank-reich auf Grundlage des Vorschlags der Europäischen Kommission das Ziel eines Mindestanteils von 27 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch 2030. In diesem Zusammen-hang muss die Souveränität der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihren Energiemix respektiert und die Flexibilität ihrer nationalen Strategie im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien garantiert werden. Wir brauchen einen günstigen europäischen Rahmen einschließlich Regeln für staatliche Beihilfen, die einerseits die erneuerbaren Energien fördern und andererseits die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie gewährleisten.
• Deutschland und Frankreich sind sich einig, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienz eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einem CO2 armen Energiemix spielen müssen, der die Abhängigkeit Europas von Brennstoffimporten verringern wird. In der EU müssen die Rahmenbedingungen für die Förderung der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energie-effizienz geschaffen werden. Die Unterstützungsmechanismen für die erneuerbaren Energien müssen in der Europäischen Union stetig einander angenähert werden mit dem Ziel, ihre wirtschaftliche Effizienz zu erhöhen. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger breiter Entwicklung der erneuerbaren Energien werden Kapazitätsmechanismen notwendig sein. Sie sind in der Weise zu konzipieren, dass sie mit dem Binnenmarkt im Einklang stehen.
Deutschland und Frankreich sind davon überzeugt, dass die Energieeffizienz wesentlich ist für den Erfolg der Energiewende. 2014 sollten hierfür ein europäischer Rahmen und die not-wendigen Instrumente erarbeitet werden, einschließlich der Möglichkeit, ein neues Energieeffizienzziel festzulegen. Europa muss seine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet behalten. Deutsch-land und Frankreich unterstreichen die Bedeutung der Stärkung privater Investitionen und begrüßen den Vorschlag der Kommission, europäische Fonds wie die Strukturfonds und Institutionen wie die EIB einzusetzen, um einen Investitionsplan auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Sie rufen dazu auf, diese Mittel rasch bereitzustellen, insbesondere zur Finanzierung von energetischen Gebäudesanierungsmaß-nahmen, von Maßnahmen im Bereich Verkehr, Landwirtschaft bzw. zur Verbesserung von Industrieverfahren.
• Das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS) der EU muss konsolidiert werden, um unabhängig von der wirtschaftlichen Lage angemessene Anreize zu schaffen. Es müssen Mechanismen zum Schutz des ETS vor unvorhergesehenen Ereignissen eingeführt werden. Die Marktstabilisierungsreserve, wie sie die Kommission vorschlägt, ist eine interessante Grundlage für einen solchen Mechanismus. Eine an-gemessene Steuerung sollte eine effiziente und schnelle Entscheidungsfindung in Bezug auf diese Mechanismen ermöglichen.
• Der europäische Rahmen muss die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie garantieren. Deutschland und Frankreich begrüßen den Vorschlag, bis 2020 die derzeit geltende Liste der Sektoren, die dem Risiko der Verlagerung von CO2 Emissionen aus-gesetzt sind, beizubehalten. Das europäische Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % zurückzuführen, sollte begleitet werden von einem glaubwürdigen Risikovorsorgesystem, das den Industrieinvestitionen langfristig Transparenz bietet und sie vor der Gefahr des Carbon Leakage schützt. Es sind insbesondere Maßnahmen nötig für energieintensive Unter-nehmen. Den Mitgliedstaaten sollte erlaubt sein, diese Maß-nahmen festzulegen, wobei sie gleichzeitig dafür Sorge zu tragen haben, dass diese mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union in Einklang stehen (zum Beispiel Befreiung von den Umlagen zur Finanzierung der erneuerbaren Energien, langfristige Verträge) und nicht zu Verzerrungen in Europa führen.
• Der Rahmen sollte als Grundlage für eine echte Strategie der Europäischen Union im Energiesektor dienen, wobei die Freiheit jedes Mitgliedstaates, selbst über seinen Energiemix zu entscheiden, voll und ganz gewahrt bleiben sollte. Deutschland und Frankreich fordern die Europäische Union auf, durch ihre Politik dazu beizutragen, dass durch einen CO2 armen Energiemix und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Industrie- und Energiesektors die Ziele im Kampf gegen den Klimawandel erreicht werden. Eine ambitionierte Forschungs- und Entwicklungspolitik sollte im Bereich der Energiespeicherung betrieben werden.
• Deutschland und Frankreich bekräftigen, dass ein gut funktionierender europäischer Energiemarkt eine herausragende Rolle spielen kann, um bezahlbare Energiepreise zu gewährleisten.
• Deutschland und Frankreich bringen ihren Wunsch zum Aus-druck, dass der Europäische Rat sich bei seiner Sitzung im März 2014 auf die Ausrichtung und Ziele des Vorschlags der Europäischen Kommission für den Rahmen 2030 verständigt. Auf dieser Grundlage sollen dann die Verhandlungen über den Gesamtrahmen bis spätestens Ende 2014 abgeschlossen werden.
b) Industrielle und technologische Zusammenarbeit
Deutschland und Frankreich haben den Wunsch, ihre wissenschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit in Bezug auf die Energiewende auf der Grundlage ihrer jeweiligen Stärken fortzuentwickeln, wie sie dies bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt haben.
 Es wird eine deutsch-französische Plattform eingerichtet mit dem Ziel, insbesondere im Bereich der Netze, der erneuerbaren Energien, der Stromspeicherung und der Energieeffizienz Industrie- und Technologiepartnerschaften zu entwickeln. Sie kann insbesondere auf der Zusammenarbeit der folgenden Akteure aufbauen:
- ADEME/DENA: Beide Agenturen richten eine Struktur für die Zusammenarbeit ein, die sich auf gemeinsame Vorhaben in Bezug auf Energieeffizienz, Netze und erneuerbare Energien erstreckt. Erste Vorschläge sind bis Ende des Jahres vor-zulegen.
- Deutsch-französisches Büro für erneuerbare Energien: Das Aufgabengebiet des Büros wird insbesondere um die Serienreifmachung der für die Energiewende erforderlichen Technologien erweitert.
- Forschungseinrichtungen: Die deutschen und französischen Einrichtungen im Bereich Energieforschung (insbesondere das CEA, das Institut français des énergies renouvelables, das Karlsruher Institut für Technologie, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Technische Universität München) intensivieren ihre Zusammenarbeit.
- Caisse des dépôts et des Consignations / Kreditanstalt für Wiederaufbau: Die beiden Finanzinstitutionen werden bis zum Sommer 2014 Vorschläge zur Unterstützung der Energiewende und insbesondere der Energieeffizienz vorstellen. Diese Zusammenarbeit zielt namentlich darauf ab, private Investitionsanstrengungen in lokale Infrastrukturen zu begleiten. Im Übrigen werden die beiden Institutionen im Vorfeld der Pariser Klimakonferenz im Jahr 2015 gemein-sam Ideen entwickeln, mit welchen Instrumenten private CO2-arme Investitionen gefördert werden können.
 Drei vorrangige Maßnahmen sind festgelegt worden:
- Übertragungsnetze: Die französischen und deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind aufgefordert, alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Ziel zu prüfen, den Binnenmarkt zu stärken und die Energiewende zu erleichtern.
- Stromspeicherung: Es wird ein deutsch-französischer wissenschaftlich-technologischer Forschungsplan im Bereich Stromspeicherung erstellt. An diesem Plan werden Vertreter aus der Forschung und betroffene Unternehmen arbeiten. Eine Unterstützung des europäischen Programms Horizont 2020 wird angestrebt. Vorschläge für die Aufstellung dieses Plans werden zu diesem Zweck bis zum Sommer 2014 erarbeitet.
- Zur Entwicklung der Wasserstoff- und Solartechnologien wird eine deutsch-französische Partnerschaft auf der Grundlage bereits existierender industrieller Synergien ein-gerichtet.

2. Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschafts-, Industrie-, Steuer- und Sozialpolitik
Deutschland und Frankreich kommen überein, ein Konvergenzpro-gramm einzuleiten, das darauf abzielt, die für die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften entscheidenden Faktoren einander anzunähern und dabei das Sozialmodell beizubehalten.
Sie begrüßen die Aufnahme eines echten deutsch-französischen sozialen Dialogs. Sie werden sich insbesondere auf die von der deutsch-französischen Gruppe der Sozialpartner ausgearbeiteten Vorschläge zu den Bereichen Jugendbeschäftigung, Bildung und duales Ausbildungs-system und generell auf den Austausch und die Vorschläge stützen, die diese Gruppe zu den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Sozialmodell erarbeiten wird.
a) Steuerbereich
Finanztransaktionssteuer
Um zu einer Einigung der 11 Mitgliedstaaten zu gelangen, werden Deutschland und Frankreich rasch einen Anstoß dazu geben, mit ihren europäischen Partnern in der verstärkten Zusammenarbeit gemein-same Vorschläge vorzulegen, um möglichst bis zu den Europawahlen eine weitgehende Einigung zu erzielen. Sie werden gemeinsam die Frage der Zweckbestimmung der Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer prüfen.
Unternehmensbesteuerung
Eine Arbeitsgruppe, in der die beiden für die Steuergesetzgebung zu-ständigen Dienststellen vertreten sind, wird die Möglichkeiten für eine Annäherung der Unternehmensbesteuerungsstruktur in Deutschland und Frankreich prüfen.
Sie wird insbesondere die Steuervorschriften jedes Landes im Zusammenhang mit ein- und ausgehenden grenzüberschreitenden Investitionen analysieren und Vorschläge zur Konvergenz dieser Vorschriften ausarbeiten.
Körperschaftssteuer
Bezüglich einer gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage wird in den kommenden Monaten ein gemeinsamer Vorschlag vorgelegt, um die Verhandlungen über die europäische Richtlinie zu beschleunigen.
Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroptimierung
Deutschland und Frankreich werden möglichst schnell den neuen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch an-nehmen, der bei der OECD und im G20-Kreis entwickelt wurde. Sie werden sich in gegenseitiger Abstimmung für die rechtzeitige Umsetzung dieser Normen in Europa einsetzen.
Gemeinsam mit den G20- und den anderen Staaten, die sich verpflichtet haben, den neuen globalen Standard anzunehmen, werden sie sich für einen automatischen Informationsaustausch zu Steuerfragen auf internationaler Ebene einsetzen. Bis März muss eine Einigung über die revidierte Zinsbesteuerungsrichtlinie gefunden werden.
Deutschland und Frankreich werden sich ebenfalls dafür einsetzen, dass die europäischen Bemühungen in Bezug auf die Bekämpfung von Missbrauch und Betrug, insbesondere durch die Annahme der Geldwäscherichtlinie, der Mutter-/Tochter-Richtlinie und der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie, erfolgreich zum Abschluss kommen. Deutschland und Frankreich werden sich ferner weiter für das BEPS-Vorhaben im Rahmen der OECD einsetzen.
In diesem Zusammenhang sollte die von der Kommission eingerichtete Expertengruppe zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft möglichst bald Vorschläge mit dem Ziel vorlegen, dass die Unternehmen hin-sichtlich der im europäischen Markt erzielten Gewinne einen gerechten Beitrag zum Steueraufkommen leisten.
b) Sozialbereich
Ausbildung – Beschäftigung
Der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Systemen für Ausbildung und Lehre werden ausgebaut. Die Mobilitätsangebote für Auszubildende und gemeinsame Ausbildungsprogramme werden fortentwickelt, insbesondere gestützt auf das europäische Instrumentarium.
Die begonnenen Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung werden im Hinblick auf den im Juli in Italien stattfindenden Gipfel fortgesetzt.
Durch den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem Pôle emploi und der Agentur für Arbeit werden die Querangebote von Arbeitsplätzen mit Blick auf die Schaffung neuer grenzüberschreitender Agenturen und neuer grenzüberschreitender Arbeitsvermittlungsstellen er-höht. Die Sozialpartner und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen werden Vorschläge zur Erleichterung der Mobilität zwischen den bei-den Ländern und der Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem anderen Land unterbreiten.
Mindestlohn
Wie Frankreich, welches bereits über einen Mindestlohn verfügt, verankert auch Deutschland einen solchen auf nationaler Ebene, der ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau garantiert und damit auch einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells leistet.
Freier Personenverkehr und Mobilität der Arbeitnehmer
Mit der Einigung im Rat über die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsendung kann die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte sichergestellt wer-den. Es ist wichtig, vor dem Ende der Legislaturperiode eine Einigung mit dem Parlament zu erzielen.
In einem weiteren Sinn werden Deutschland und Frankreich prüfen, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Freizügigkeit, die ein Grundprinzip der Europäischen Union darstellt, sicherzustellen und Betrug, Missbrauch und Umgehungen in Bezug auf den Zugang zu Sozialleistungen zu verhüten.
Gleichstellung von Männern und Frauen
Deutschland und Frankreich werden den Austausch darüber, was sich in der Praxis insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben bewährt hat, intensivieren. Sie werden die nötigen Maßnahmen für eine bessere Gleichstellung von Frauen und Männern treffen, die ein bestimmendes Element für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und den sozialen Fortschritt darstellt. Sie werden ins-besondere vorschlagen, dass in Verbindung mit den Sozialpartnern die Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt in vollem Umfang in die Strategie Europa 2020 einbezogen wird.
Gesundheitswesen
Deutschland und Frankreich werden die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen ausbauen und sich gemeinsam darum bemühen, für die Patienten beider Länder den Zugang zu den Gesundheitsversorgungsstrukturen zu verbessern.
c) Vereinfachung
Deutschland und Frankreich werden sich über die besten Vorgehens-weisen im Bereich der Verwaltungsvereinfachung und der Senkung der Kosten austauschen, die Unternehmen, Bürgern und Verwaltungen entstehen.
Sie werden gemeinsame Vorschläge für ein ambitioniertes Programm zur Verwaltungsvereinfachung und zur Reduzierung der administrativen Belastung auf europäischer Ebene vorlegen.
d) Digitaler Bereich
Deutschland und Frankreich wollen in beiden Ländern Innovationen fördern, damit Erzeugnisse und Dienstleistungen entwickelt werden, die in Europa zur Wertschöpfung beitragen. Sie halten es für unerlässlich, dass ein Rahmen geschaffen wird, der den freien Zugang zum Internet und den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet.
Digitale Wirtschaft
Eine deutsch-französische Arbeitsgruppe wird die Möglichkeiten des Erlasses von Vorschriften und die Möglichkeiten, die Entwicklung der Schlüsseltechnologien Datenspeicherung und Datenverarbeitung (cloud computing, big data) unter anderem mit Hilfe von Technologiepartnerschaften zu begleiten, prüfen.
Deutschland und Frankreich werden prüfen, welche Instrumente gebraucht werden, um die Finanzierung und das Wachstum von Start-up-Unternehmen in Europa zu fördern.
Regulierung
Es werden gemeinsame Vorschläge für eine europäische Regulierung der wichtigsten Internet-Plattformen vorgelegt, durch die Internetdiensten und Internetnutzern offener Zugang gewährt und Interoperabilität, Transparenz und Nichtdiskriminierung sichergestellt werden sollen.
Diese Regulierung soll darauf abzielen, die Innovationsfähigkeit der europäischen Unternehmen in vollem Umfang zu erhalten, indem sie vor Einschränkungen durch übermäßige Restriktionen geschützt wer-den, die ihnen von den großen Internet-Unternehmen auferlegt wer-den. Deutschland und Frankreich werden hierzu im Frühjahr Vor-schläge vorlegen.
e) Industrie
Deutschland und Frankreich wollen in den beiden Ländern und in Europa die Weiterentwicklung einer wettbewerbsfähigen und innovativen Industrie sicherstellen.
Industrie- und Technologiepartnerschaften
Deutschland und Frankreich sind der gemeinsamen Überzeugung, dass die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas nur auf einer nachhaltigen und verstärkten Ausweitung der Industrieproduktion beruhen kann, welche die Grundlage für Wachstum, qualifizierte Beschäftigung, Innovation, Ausfuhren und internationale Entwicklung unserer Unternehmen ist. Sie unterstützen das politische Ziel eines Industrieanteils von 20 % am europäischen BIP bis zum Jahr 2020.
Für den Ausbau von Investitionen und Beschäftigung in Deutschland und Frankreich wird die Möglichkeit von Partnerschaften geprüft.
Europäische Industriepolitik
Deutschland und Frankreich fordern die Aufstellung einer ambitionierten Industrieagenda für Europa; dazu soll der Europäische Rat einen Industriepakt annehmen, der sich auf die Mobilisierung und An-passung aller einschlägigen Politikbereiche zugunsten der Industrie stützt, wie zum Beispiel Regeln des Binnenmarkts, Energiepolitik, Wettbewerbspolitik, internationale Handelspolitik, Politik der digitalen Wirtschaft oder Politik im Bereich von Forschung und Technologie.
Die Politik in diesen Bereichen soll es ihnen ermöglichen, sich dem internationalen Wettbewerb unter fairen Voraussetzungen zu stellen und in allen Sektoren der Weltwirtschaft hervorragende Leistungen zu erbringen.
Dabei müssen die Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen verein-facht werden, insbesondere durch Anhebung der Meldeschwellen (wie zum Beispiel die Deminimis-Schwelle).
Deutschland und Frankreich verpflichten sich, ihre Zusammenarbeit bei der Verbesserung der europäischen Rechtsvorschriften zu intensivieren, damit diese besser der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unter-nehmen dient.
f) Verkehr und Raumfahrt
Deutschland und Frankreich bauen in den beiden Ländern ein sicheres und nachhaltiges Verkehrswesen aus.
Elektromobilität
Eine gemeinsame Agenda im Bereich der Industrie und Technologie wird darauf abzielen, die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen nach dem Vorbild des im Elsass und in Baden-Württemberg entwickelten CROME-Projekts im Hoheitsgebiet beider Länder und die Entwicklung leistungsfähiger Batterien zu fördern.
Schienenverkehr
Im Rahmen der Verhandlungen zum Vierten Eisenbahnpaket wird eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt, die auf die Förderung der Entwicklung des Schienenverkehrs in Deutschland und Frankreich sowie überall in Europa abzielt.
Sie wird gestützt sein auf:
- die Verbesserung der Interoperabilität, die Zusammenarbeit von Betreibern und zuständigen nationalen Behörden und die Erweiterung der Zuständigkeiten der Europäischen Eisenbahn-agentur;
- den nicht diskriminierenden Zugang zu den Netzen, wobei die Wahl des Governance-Modells dem jeweiligen Mitgliedstaat freigestellt bleibt, was auch die Möglichkeit einschließt, sich für ein vertikal integriertes und existenzfähiges Unternehmen zu entscheiden;
- die Beachtung der Besonderheiten öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Fall einer Öffnung für den Wettbewerb, die schrittweise und in einem fairen Rahmen erfolgen muss;
- eine innovative und wettbewerbsfähige Industrie, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und Frankreich abzielt. Sie unterstützen die europäische Technologieinitiative „Shift2Rail“.
Luftverkehr
Deutschland und Frankreich haben gemeinsam mit ihren Partnern seit dem 1. Juni 2013 den Funktionalen Luftraumblock FABEC eingeführt, durch den es möglich ist, die Flugsicherheit zu verbessern und aufgrund eines leistungsfähigeren Flugverkehrsmanagements Energieeinsparungen zu erzielen.
Deutschland und Frankreich erkennen die Bedeutung der Entwicklung der Luftfahrtindustrie an. Insbesondere unterstützen sie das Pro-gramm SESAR zur Verbesserung des europäischen Flugverkehrsmanagements und die europäische Technologieinitiative „Clean Sky“, mit der das Ziel verfolgt wird, die CO2-Emissionen aus dem Luftverkehrs-sektor um die Hälfte zu verringern.
Raumfahrt
Deutschland und Frankreich unterstützen die Konsolidierung des Industriezweigs zur Herstellung der europäischen Trägerrakete für einen eigenständigen Weltraumzugang und erarbeiten 2014 gemeinsam das Programm Ariane ME – angepasst/Ariane 6.
Der 50. Jahrestag der Errichtung der Europäischen Weltraumorganisation in diesem Jahr wird beiden Ländern Gelegenheit bieten, ihre Unterstützung auf höchstem Niveau deutlich zu machen.

3. Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Deutschland und Frankreich beschließen eine Annäherung ihrer strategischen Analysen und die Koordinierung ihrer wichtigen außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Entscheidungen und wer-den gemeinsame Handlungsoptionen entwickeln.
Sie werden sich vor den Tagungen des Rats für Auswärtige Angelegenheiten systematisch miteinander abstimmen.
Die Außenminister werden gemeinsam in Regionen in der östlichen und südlichen Nachbarschaft reisen, die für beide Länder und für die Europäische Union von besonderem Interesse sind, und werden im Rahmen von Anhörungen in der Assemblée Nationale und im Bundes-tag darüber berichten. Sie haben ihre Planungsstäbe aufgefordert, auf-einander zuzugehen, um die Zusammenarbeit bei der Früherkennung von Krisen und der Krisenprävention voranzubringen.
Wenn sich ein Thema der Tagesordnung dafür eignet, können sie künftig am Ministerrat der anderen Seite teilnehmen.
***
Deutschland und Frankreich engagieren sich gemeinsam dafür, zur Entwicklung und zur Sicherheit der afrikanischen Staaten beizutragen. Ziel ist es, die Afrikanische Union, Regionalorganisationen sowie einzelne afrikanische Staaten in die Lage zu versetzen, für ihre eigene Sicherheit zu sorgen. Im Hinblick auf den EU-Afrika-Gipfel am 2./3. April 2014 werden gemeinsame Vorschläge unterbreitet werden, um die europäische Unterstützung für die afrikanische Krisenreaktionstruppe zu verstärken.
Ab dem Frühjahr werden innerhalb der EUTM-Mission in Mali wichtige Bestandteile der Deutsch-Französischen Brigade tätig sein: Dieser erste Einsatz im Rahmen der EU und in einem afrikanischen Einsatz-gebiet wird unser gemeinsames Engagement für die Stabilität der Region verkörpern.
Deutschland und Frankreich begrüßen die Initiierung einer EU-Operation zur Unterstützung der Friedensbemühungen in der Zentralafrikanischen Republik.
Deutschland und Frankreich werden zur Stabilisierung Libyens und zur Sicherheit der Sahelzone beitragen, u. a. auch durch ein gemeinsames Projekt auf dem Gebiet der Munitions- und Waffensicherheit und der Vernichtung von Waffen und Munition.
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Sie tragen gemeinsam zur vollständigen Umsetzung der Schlussfolge-rungen des Europäischen Rats vom Dezember 2013 zur gemeinsamen Sicherheit und Verteidigung bei. Insbesondere
- werden sie für die Umsetzung der Entscheidungen zur Effizienzverbesserung der GASP-Missionen der EU Sorge tragen und die Vorschläge zur Verbesserung ihrer Finanzierung prüfen;
- unterstützen sie die Entwicklung einer neuen Generation von Überwachungsdrohnen bis 2020-2025, wobei ein erster Schritt die Ermittlung des operationellen Bedarfs sein wird. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeits-gruppe erfolgen, die zügig Vorschläge erarbeiten soll, um in dieser Richtung voranzukommen;
- werden sie anhand der Harmonisierung des militärischen Bedarfs die erforderlichen interoperablen Mittel und Fähigkeiten entwickeln und Initiativen zur Verstärkung ihrer Industrie- und Technologiepartnerschaften ergreifen.
Im Hinblick auf den nächsten NATO-Gipfel, der für September 2014 geplant ist, werden wir auch auf eine Stärkung der Partnerschaft zwischen EU und NATO hinarbeiten.
Stärkung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit
Der französische Staatspräsident und die Bundeskanzlerin haben den französischen Nachrichtendienst-Koordinator, A. Zabulon, und den deutschen Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste, K.-D. Fritsche, aufgefordert, Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit unserer Nachrichtendienste zu erarbeiten.
Diese verstärkte Kooperation wird insbesondere den Kampf gegen Terrorismus, gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, gegen organisierte Kriminalität sowie gegen Cyber-Angriffe umfassen.
Deutschland und Frankreich werden zur Stabilisierung Libyens und zur Sicherheit der Sahelzone beitragen, u. a. auch durch ein gemeinsames Projekt auf dem Gebiet der Munitions- und Waffensicherheit und der Vernichtung von Waffen und Munition.

4. Inneres – Justiz
Deutschland und Frankreich werden im Hinblick auf den Europäischen Rat im Juni 2014 einen strategischen Ansatz entwickeln, der die strategischen Ausrichtungen der gesetzgeberischen und operativen Programmierung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und der Justiz mit Blick auf das europäische Grenzmanagement, die Themen Migration, Visa, Asyl und die Bekämpfung der verschiedenen Formen grenzüberschreitender Kriminalität definiert. Dieser Ansatz wird vorrangig darauf abzielen, die existierenden Rechtsvorschriften anzuwenden und gegebenenfalls zu ergänzen.
Darüber hinaus werden sie weiterhin zur Entwicklung eines europäischen Rechtsraums beitragen, der insbesondere zum Ziel hat, den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten sicherzustellen.
Grenzen und Verwaltung des Schengen-Raums
Es werden insbesondere gemeinsame Vorschläge zur Stärkung und Anpassung der Politik für das integrierte Grenzmanagement des Schengen-Raums vorbereitet werden.
Kampf gegen das organisierte Verbrechen
Im Rahmen von Horizont 2020 werden gemeinsame Forschungsprojekte über technologische Systeme zur Bekämpfung von Verbrechen, einschließlich Cyberkriminalität, entwickelt werden.
Ebenfalls entwickelt werden sollen die Synergien zwischen den Netz-werken Deutschlands und Frankreichs, insbesondere der Verbindungsbeamten im Ausland, beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen, in Bezug auf Rückkehrhilfemaßnahmen, eine stärker abgestimmte Beurteilung der Lage in den Ursprungsländern bei Asylanträge-gen sowie den Kampf gegen die illegale Migration.
Europäische Politik auf dem Gebiet der Justiz
Mit dem Ziel, die Effektivität der Grundrechte der europäischen Bürger und das ordnungsgemäße Funktionieren des europäischen Rechts-raums sicherzustellen, wurde eine gemeinsame Position im Hinblick auf die Vorbereitung des Europäischen Rats im Juni vorgestellt.
Europäische Staatsanwaltschaft
Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame Position vorgelegt, um die Einrichtung einer unparteiischen, effizienten, eigenverantwortlichen und durch eine Kollegialstruktur unterstützten Europäischen Staatsanwaltschaft, die für die Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftaten zuständig ist, zu beschleunigen und auf dieser Grundlage die Zustimmung möglichst vieler Staaten zu gewinnen.
Schutz personenbezogener Daten
Deutschland und Frankreich werden zu einer Verständigung über den europäischen Rahmen für personenbezogene Daten beitragen, sodass eine Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften bis spätestens 2015 sichergestellt wird. Sie haben sich ebenfalls verpflichtet, den Schutz der europäischen Bürger in Bezug auf Datentransfers mit Drittstaaten zu verbessern. Dies gilt insbesondere für „Safe Harbor“.

5. Sonstige Bereiche der Zusammenarbeit
a) Jugend – Bildung – Hochschulwesen – Forschung
Deutschland und Frankreich werden die Annäherung und die Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Forschungseinrichtungen verstärken.
Jugend
Die Agence du Service Civique, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das französische Ministerium für Sport, Jugend, Volksbildung und Vereinswesen sowie das DFJW wer-den, gestützt auf den Service Civique und den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD), die deutsch-französischen Freiwilligeneinsätze weiter ausbauen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltige Entwicklung und Umwelt, Soziales, Kultur und Städtepartnerschaften.
Bildung
Es werden neue deutsch-französische Ausbildungsgänge in beruflichen Bildungseinrichtungen in Bereichen mit hohem Technologie- und Beschäftigungspotenzial (digitale Wirtschaft, nachhaltige Entwicklung) geschaffen werden.
Hochschulwesen
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH), die dieses Jahr ihr fünf-zehnjähriges Bestehen feiern wird, hat den Ausbau der Kooperationen in den Bereichen Hochschulwesen und Forschung ermöglicht. Sie wird beauftragt werden, die Einrichtung von Online-Studiengängen zu prüfen.
Deutschland und Frankreich begrüßen die Stärkung der Zusammen-arbeit zwischen den Universitäten Straßburg und Freiburg und wer-den eine Umsetzung im Rahmen eines europäischen Campus prüfen.
Forschung
Im Einklang mit dem deutsch-französischen Arbeitsprogramm wer-den die bilateralen Forschungskooperationen auf dem Gebiet der Gesundheit und der Geisteswissenschaften verstärkt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei der inter- und transdisziplinären Forschung sowie dem Transfer der Forschungsergebnisse in die Industrie, insbesondere in die mittelständische Wirtschaft, gelten.
b) Kultur
Deutschland und Frankreich werden sich für das Kulturschaffen und die kulturelle Vielfalt in Europa einsetzen.
Urheberrecht
Vor Juni werden gemeinsame Vorschläge unterbreitet werden, um zu gewährleisten, dass der europäische Rahmen für das Urheberrecht weiterhin den bestmöglichen Schutz dieser Rechte in der digitalen Welt sicherstellt.
Mehrwertsteuer
Deutschland und Frankreich werden die Einführung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für eBook und Online-Presse unterstützen.
ARTE
Deutschland und Frankreich unterstützen die Entwicklung von deutsch-französischen Gemeinschaftsproduktionen im Spielfilmbereich durch den Fernsehsender ARTE.
c) Ernährungssicherheit
In den internationalen Organisationen (insbesondere FAO und G20) werden gemeinsame Initiativen ergriffen werden, um die Maßnahmen zur Förderung der weltweiten Ernährungssicherheit zu koordinieren und gegen übermäßig starke Preisschwankungen bei Agrarrohstoffen vorzugehen.

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