I. Einleitung
Wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, bekräftigen unser Bekenntnis, die Achtung des Völkerrechts einschließlich der Charta der Vereinten Nationen zu fördern, die Menschenrechte und die Würde aller Menschen zu schützen und Geschlechtergerechtigkeit voranzubringen.
Angesichts der wachsenden Zahl von Herausforderungen, mit denen die Weltgemeinschaft konfrontiert ist, darunter Klimawandel und Verlust der biologischen Vielfalt, Katastrophenrisiken, Hunger- und Armutsbeseitigung sowie Schwellen- und Sprungtechnologien, bekräftigen wir erneut unsere Entschlossenheit, bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen kollektive Maßnahmen zu fördern.
Nach der Verabschiedung des Zukunftspakts und seiner Anhänge im vergangenen September werden wir gemeinsam mit allen VN-Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessengruppen durch Dialog und wechselseitige Verständigung auf dessen Umsetzung hinarbeiten. Wir bekräftigten unsere Entschlossenheit, mit allen VN-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Rolle des Generalsekretärs und der Generalversammlung der VN zu stärken. Darüber hinaus bekennen wir uns erneut zur Reform des VN-Sicherheitsrats.
Heute bekräftigen wir unsere Entschlossenheit, die Einheit und den Gemeinschaftssinn der G7 weiter zu stärken, wobei wir an Bekenntnisse der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs beim Gipfeltreffen der G7 in Apulien sowie bei unseren vorherigen Außenministertreffen anknüpfen.
II. UNERSCHÜTTERLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE UKRAINE
Am 19. November 2024 war es 1000 Tage her, dass Russland seine rechtswidrige, nicht zu rechtfertigende und unprovozierte Vollinvasion der Ukraine begonnen und dadurch enormes menschliches Leid und erhebliche Zerstörung verursacht hat. Wir stellen uns Russlands Angriffskrieg entschlossen entgegen. Wir verurteilen nachdrücklich die brutalen Angriffe auf die Städte und die kritische zivile Infrastruktur der Ukraine und den nicht hinnehmbaren Tribut, den diese Angriffe von der Zivilbevölkerung fordern. Russlands Einsatz einer ballistischen Mittelstreckenrakete am 21. November ist ein weiterer Beleg für sein ruchloses und eskalierendes Verhalten. Unsere Unterstützung für die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine wird unerschütterlich bleiben.
Auf dem Ministertreffen der G7+ zur Unterstützung des Energiesektors der Ukraine am Rande der 79. Tagung der VN-Generalversammlung haben wir uns verpflichtet, dem frühzeitigen Wiederaufbau und der Energieresilienz der Ukraine für diesen Winter unmittelbaren Vorrang einzuräumen und in diesem Zusammenhang das Stromnetz zu schützen und wiederherzustellen und die Erzeugungskapazität zu stärken, um die Lebensgrundlage von Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern zu schützen und eine weitere katastrophale Verschlechterung der humanitären Lage zu vermeiden.
Wir verurteilen Russlands Besetzung und fortdauernde Kontrolle und Militarisierung des ukrainischen Kernkraftwerks Saporischschja, die eine ernsthafte Gefährdung der nuklearen Sicherheit und Sicherung darstellen und Auswirkungen auf die breitere internationale Gemeinschaft haben. Wir unterstützen die Bemühungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), die auf eine Minderung derartiger Risiken abzielen, auch durch die ständige Präsenz von IAEO-Fachkräften und die Konzentration auf die Gewährleistung nuklearer Sicherheit und Sicherung vor Ort.
Wir verurteilen die aktuelle Zunahme russischer Angriffe auf die Handelsschifffahrt und die zivile Hafeninfrastruktur im Schwarzen Meer, die das Völkerrecht einschließlich des Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen untergraben, die maritime Sicherheit und Sicherung gefährden und sich auf die weltweite Ernährungssicherheit auswirken.
Wir verurteilten Russlands verantwortungslose und von Drohungen geprägte nukleare Rhetorik sowie seine Haltung der strategischen Einschüchterung auf das Schärfste. Wir werden Androhungen des Einsatzes von Kernwaffen oder gar einen tatsächlichen Einsatz von Kernwaffen durch Russland im Kontext seines Angriffskriegs gegen die Ukraine niemals dulden. Wir äußern ferner unsere tiefste Besorgnis über den Einsatz von chemischen Waffen sowie Reizstoffen als Mittel der Kriegsführung durch Russland in der Ukraine. Angesichts des Nachweises von Reizstoffen in Proben von der Front in der Region Dnipropetrowsk durch die Ergebnisse des kürzlich von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) herausgegebenen Berichts betonen wir, dass der Einsatz derartiger Waffen als Mittel der Kriegsführung einen eklatanten Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen darstellt. Wir rufen die OVCW auf, den Einsatz dieser Granaten sowie weitere einschlägige Vorfälle im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine vollständig aufzuklären.
Ferner verurteilen wir auf das Schärfste Russlands verbreitete und systematische Folterung und Misshandlung ukrainischer Kriegsgefangener und internierter Zivilpersonen, einschließlich des Einsatzes sexualisierter Gewalt, wie von der Vereinten Nationen zur VN-Mission zur Überwachung der Menschenrechtssituation in der Ukraine berichtet.
Wir begrüßen, dass die Grundsätze und technischen Aspekte der Initiative für Darlehen aus der Beschleunigung außerordentlicher Einnahmen (Extraordinary Revenue Acceleration [ERA] Loans) zugunsten der Ukraine, die von den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 im Juni auf dem Gipfel in Apulien angekündigt wurde, von den Finanzministerinnen und -ministern genehmigt wurden. Durch die Initiative für Darlehen aus der Beschleunigung außerordentlicher Einnahmen werden rund 50 Milliarden US-Dollar (45 Milliarden Euro) an die Ukraine ausgezahlt. Diese Darlehen werden im Einklang mit den jeweiligen Rechtssystemen der G7 und dem Völkerrecht durch zukünftig fließende außerordentliche Einnahmen aus der Immobilisierung staatlicher russischer Vermögenswerte bedient und getilgt werden. Diese historische Entscheidung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 und deren zügige Umsetzung sind ein Beleg dafür, dass die G7 unbeirrt an ihrer Solidarität festhält, um den Freiheitskampf der Ukraine sowie ihre wirtschaftliche Erholung und ihren Wiederaufbau zu unterstützen. Russlands rechtswidrige und unprovozierte Aggression hat den Menschen in der Ukraine ebenso wie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit unermesslichen Schaden zugefügt. Wir werden nicht in unserer Entschlossenheit nachlassen, der Ukraine die Unterstützung zuteilwerden zu lassen, die sie benötigt, um sich durchzusetzen. Mit den umfangreichen Finanzmitteln durch die Darlehen aus der Beschleunigung außerordentlicher Einnahmen, die für den dringenden Bedarf der Ukraine in Bezug auf Haushalt, Militär und Wiederaufbau zur Verfügung gestellt werden, haben wir erneut unser unerschütterliches Bekenntnis zur territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine deutlich gemacht. Unser Ziel ist es, bis Ende des Jahres mit der Auszahlung der Mittel zu beginnen.
Wir werden auf unseren umfassenden Sanktionen und wirtschaftlichen Maßnahmen aufbauen, um die von Russland zur Finanzierung und Führung seines Kriegs genutzten Einnahmen, Güter und Technologien weiter zu beschränken.
Wir werden im Einklang mit unseren Rechtssystemen geeignete Maßnahmen gegen Akteure in China und anderen Drittstaaten ergreifen, die Russlands Kriegsmaschinerie materiell unterstützen, darunter Finanzinstitutionen und andere Rechtsträger, die Russlands Erwerb von Ausrüstung und Gegenständen für seine rüstungsindustrielle Basis erleichtern. Wir werden weiterhin erheblichen Druck auf russische Einnahmen aus Energie, Metallen und anderen Rohstoffen ausüben, auch durch die wirksame Umsetzung bestehender Maßnahmen und weitere Schritte gegen die „Schattenflotte“. Wir werden robuste Maßnahmen gegen Akteure ergreifen, die Russland bei der Umgehung unserer Sanktionen helfen.
Wir sind zutiefst besorgt über die Verlegung der Truppen der Demokratischen Volksrepublik Korea nach Russland und deren Einsatz auf dem Schlachtfeld gegen die Ukraine. Die direkte Unterstützung der Demokratischen Volksrepublik Korea für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ist nicht nur ein Zeichen der verzweifelten Bemühungen Russlands, seine Verluste zu kompensieren, sondern bedeutet auch eine gefährliche Ausweitung des Konflikts mit gravierenden Folgen für die europäische und indopazifische Sicherheit. Wir arbeiten mit unseren internationalen Partnern an einer abgestimmten Reaktion auf diese Entwicklung. Wir sind ferner tief besorgt über die Möglichkeit der Weitergabe von mit nuklearen oder ballistischen Flugkörpern zusammenhängender Technologie an die Demokratische Volksrepublik Korea unter Verletzung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats. Wir rufen Länder mit Beziehungen zu Russland und zur Demokratischen Volksrepublik Korea, zu denen auch China gehört, nachdrücklich dazu auf, das Völkerrecht zu wahren, indem sie sich dieser gefährlichen Ausweitung des Konflikts entgegenstellen und sämtliche einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats umsetzen.
Wir verurteilen in aller Schärfe die zunehmende militärische Zusammenarbeit zwischen der Demokratischen Volksrepublik Korea und Russland, einschließlich des Exports nordkoreanischer ballistischer Flugkörper und Munition durch die Demokratische Volksrepublik Korea sowie deren Beschaffung durch Russland unter unmittelbarer Verletzung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, sowie Russlands Einsatz dieser Flugkörper und Munition gegen die Ukraine.
Wir verurteilen den Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland durch die russische Regierung und ihre Stellvertreter, um den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterstützen und die weltweiten Spannungen anzuheizen. Eine gemeinsame Reaktion auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland steht für die G7 nach wie vor im Mittelpunkt. Die Entwicklung eines gemeinsamen Reaktionsrahmens bis Ende des Jahres mithilfe des Krisenreaktionsmechanismus der G7 entsprechend dem Auftrag der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 ist ein maßgeblicher Schritt in diese Richtung. Wir bekennen uns weiterhin uneingeschränkt dazu, zum künftigen Wiederaufbau der Ukraine als Motor für inklusives Wachstum, grünen Wandel und Wohlstand beizutragen, was gleichzeitig eng mit der Reformagenda und dem damit verbundenen Weg zum EU-Beitritt verknüpft ist. Wir sehen der nächsten, vom 10. bis 11. Juli 2025 in Rom stattfindenden Wiederaufbaukonferenz erwartungsvoll entgegen. Wir würdigen die bisherigen Fortschritte der Ukraine und werden auf ihrem weiteren Weg hin zur Integration in die EU und zur euroatlantischen Integration jegliche nötige Unterstützung leisten.
Unser letztendliches Ziel ist nach wie vor die Schaffung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens, der es vermag, die uneingeschränkte Achtung der wesentlichen Grundsätze des Völkerrechts, die durch Russland eklatant verletzt wurden, wiederherzustellen. Wir begrüßen den Gipfel zum Frieden in der Ukraine, der vom 15. bis 16. Juni in der Schweiz stattgefunden hat, sowie dessen Fokus auf die wesentlichen Prioritäten, die zur Schaffung eines Rahmenwerks für Frieden auf der Grundlage des Völkerrechts einschließlich der VN-Charta und ihrer Grundsätze und unter Achtung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine notwendig sind. Wir betonen, dass keine Initiative zur Ukraine ohne die Ukraine angestoßen werden kann. Zu diesem Zweck werden wir weiterhin auch weltweit mit Partnern und Akteuren in Kontakt treten, um im Einklang mit dem Völkerrecht einschließlich der in der VN-Charta festgelegten Grundsätze der Souveränität und territorialen Unversehrtheit größtmögliche internationale Unterstützung für die zentralen Grundsätze und Ziele der Friedensformel der Ukraine zu erreichen.
Wir verurteilen Russlands rechtswidrige Deportation und zwangsweise Verbringung ukrainischer Kinder. Wir begrüßen die Montrealer Verpflichtung als Ergebnis der Ministerkonferenz zur menschlichen Dimension der zehn Punkte umfassenden Friedensformel der Ukraine, die gemeinsam von Kanada, der Ukraine und Norwegen ausgerichtet wurde, sowie das Angebot Katars, Südafrikas und des Heiligen Stuhls, als Vermittler zu dienen, um die Rückkehr der Kinder zu unterstützen und auszuhandeln; die fortdauernden Bemühungen der Vereinigten Arabischen Emirate bezüglich der Vermittlung von Kriegsgefangenenaustauschen; sowie das Angebot Norwegens, Litauens und Katars, ein unterstützendes Umfeld für nach Hause zurückkehrende Ukrainerinnen und Ukrainer bereitzustellen.
Wir verurteilen erneut die Komplizenschaft des belarussischen Regimes bezüglich Russlands Krieg gegen die Ukraine. Wir verleihen unserer anhaltenden Besorgnis darüber Ausdruck, dass das Regime unabhängige Medien, die Zivilgesellschaft, die politische Opposition sowie Bürgerinnen und Bürger, die friedlich ihre Meinung äußern, fortwährend unterdrückt. Wir verurteilen ferner die Misshandlung politischer Gefangener und fordern ihre umgehende und bedingungslose Freilassung.
III. DIE LAGE IM NAHEN OSTEN
Wir bekräftigen unsere unmissverständliche Verurteilung der terroristischen Angriffe, die am 7. Oktober 2023 von der Hamas und anderen terroristischen Gruppen gegen Israel verübt wurden. Diese Gräueltaten, einschließlich der Geiselnahmen, sind untragbar. Wir rufen weiterhin zur umgehenden Freilassung aller Geiseln und zur Rückgabe der sterblichen Überreste, die sich in Händen der Hamas in Gaza befinden, an die Angehörigen dieser Menschen auf. Wir sind tief besorgt über die eskalierende Gewalt im gesamten Nahen Osten, durch die die regionale Stabilität bedroht und das Leben der Zivilbevölkerung massiv erschüttert wird. Ein sofortiger Stopp dieses zerstörerischen Kreislaufs ist unabdingbar, da kein Staat von einer weiteren Eskalation in der Region profitiert.
Unser Bekenntnis zur uneingeschränkten Umsetzung der Resolution 2735 (2024) des VN-Sicherheitsrats und zu dem von Präsident Biden im Mai vorangetriebenen umfassenden Abkommen bleibt unerschütterlich. Dieser Plan würde zu einem unverzüglichen Waffenstillstand in Gaza, der Freilassung aller Geiseln, einer deutlichen und anhaltenden Steigerung der humanitären Hilfslieferungen in ganz Gaza und einem dauerhaften Ende der Krise führen, um den Weg zu einer Zweistaatenlösung frei zu machen, bei der Israel und ein souveräner palästinensischer Staat Seite an Seite in Frieden und gegenseitiger Sicherheit leben würden. Wir rufen alle Parteien dringend auf, den Waffenstillstand anzunehmen, und fordern einflussreiche Länder auf, dazu beizutragen, die Vermittlungsbemühungen der USA, Ägypten und Katars zu verstärken.
Wir sind alarmiert angesichts des Anstiegs der Feindseligkeiten entlang der Blauen Linie und darüber hinaus. Wir sind zutiefst besorgt über die sehr hohe Zahl ziviler Opfer und die Zerstörung kritischer ziviler Infrastruktur, einschließlich Krankenhäuser und Gesundheitszentren. Die wachsende Zahl von Binnenflüchtlingen in Libanon ist alarmierend. Binnenflüchtlinge auf beiden Seiten der Blauen Linie müssen sicher und geschützt in ihre Heimat zurückkehren können. Wir sind nach wie vor besorgt über die massive Vertreibung von Libanesinnen und Libanesen sowie syrischen Flüchtlingen von Libanon nach Syrien und Irak. Wir rufen dringend zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts unter allen Umständen auf.
Wir unterstützen die fortlaufenden Verhandlungen über einen sofortigen Waffenstillstand zwischen Israel und der Hisbollah und die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1701 (2006) des VN-Sicherheitsrats. Jetzt ist der Zeitpunkt, um zu einer diplomatischen Vereinbarung zu kommen, und wir begrüßen die diesbezüglichen Bemühungen. Wir unterstreichen erneut die Rolle der libanesischen Streitkräfte (LAF) und der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL), deren Position gestärkt werden sollte, damit sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nachkommen können. In dieser Hinsicht bekunden wir unsere tiefe Besorgnis über die jüngsten Angriffe und Anschläge auf UNIFIL, bei denen mehrere Friedenssicherungskräfte verwundet und Anlagen zerstört wurden. Wir verurteilen alle Bedrohungen der Sicherheit des Personals von UNIFIL und rufen alle Parteien dazu auf, ihren Verpflichtungen zur Gewährleistung seiner Sicherheit nachzukommen, damit es sein Mandat uneingeschränkt erfüllen kann.
Wir begrüßen die Diskussionen, die auf der humanitären Konferenz im Rahmen des Treffens der G7-Entwicklungsministerinnen und -minister am 22. Oktober in Pescara mit Staaten aus der Region und internationalen Organisationen und auf der Internationalen Konferenz zur Unterstützung der Bevölkerung und Souveränität Libanons am 24. Oktober in Paris geführt wurden, um den dringenden humanitären Bedarf in der Region einzuschätzen und anzugehen und die Koordinierung zu beschleunigen, um das Leiden der Zivilbevölkerung zu lindern.
Wir begrüßen auch die Fortschritte bei der Umsetzung der Initiative „Food for Gaza“, die von Italien gemeinsam mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, dem Welternährungsprogramm und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ins Leben gerufen worden ist, um die Lieferung von Hilfsgütern zu erleichtern.
Die Zahl der Todesopfer in Gaza ist tragisch und steigt weiterhin. Die Situation in Gaza hat zu einem beispiellosen Ausmaß an Ernährungsunsicherheit geführt, von der ein Großteil der Bevölkerung betroffen ist, insbesondere im Norden. Die Sicherstellung des humanitären Zugangs an allen Grenzübergängen ist ebenso prioritär wie die Gewährleistung der Sicherheit der Hilfslieferungen, die auch tatsächlich zu den Schwächsten innerhalb Gazas gelangen müssen. Alle Parteien müssen die Hilfslieferungen ermöglichen und die humanitären Helferinnen und Helfer schützen, indem sie erforderliche Maßnahmen zur Konfliktentschärfung umsetzen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass es bei der Lieferung von Hilfe und Leistungen der Grundversorgung für diejenigen, die sie am dringendsten brauchen, keine Unterbrechung gibt. Wir bringen unsere Unterstützung dafür zum Ausdruck, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) sein Mandat wirksam aufrechterhält, und betonen die entscheidende Rolle dieses VN-Organs. Wir rufen die israelische Regierung mit Nachdruck auf, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten, und ihrer Verantwortung gerecht zu werden, uneingeschränkte, rasche, sichere und ungehinderte humanitäre Hilfe in all ihren Formen sowie die Bereitstellung dringend benötigter Grundversorgungsleistungen für die Zivilbevölkerung in Gaza, dem Westjordanland und Ost-Jerusalem zu ermöglichen.
Wir verleihen unserer Sorge über die Verschlechterung der Sicherheitslage im Westjordanland Ausdruck. Alle Parteien müssen einseitige Handlungen und spaltende Aussagen unterlassen, welche die Aussicht auf eine Zweistaatenlösung untergraben könnten, wozu auch die Erweiterung von Siedlungen seitens Israel und die Legalisierung der Außenposten von Siedlungen sowie Annexionen im Westjordanland gehören. Wir verurteilen aufs Schärfste den Anstieg der Gewalt gegenüber Palästinensern vonseiten extremistischer Siedler, der die Sicherheit und Stabilität im Westjordanland untergräbt und die Aussicht auf einen dauerhaften Frieden bedroht. Die Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Stabilität im Westjordanland ist für die Sicherheit in der Region von entscheidender Bedeutung. Wir rufen die israelischen Behörden auf, alle zurückgehaltenen Steuer- und Zolleinnahmen freizugeben, Maßnahmen zu beenden, durch die die wirtschaftliche Lage im Westjordanland weiter verschärft wird, und die Korrespondenzbankbeziehungen mit palästinensischen Finanzinstitutionen fortzuführen.
Bei der Ausübung seines Rechts auf Selbstverteidigung muss Israel seine Verpflichtungen aus dem Völkerrecht unter allen Umständen uneingeschränkt erfüllen, einschließlich des humanitären Völkerrechts. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum humanitären Völkerrecht und werden unseren jeweiligen Verpflichtungen nachkommen. Wir unterstreichen, dass die terroristische Gruppe Hamas und der Staat Israel nicht miteinander gleichgesetzt werden können.
Wir bekräftigen durch neu belebte Anstrengungen im Rahmen des Friedensprozesses im Nahen Osten unser unerschütterliches Bekenntnis zur Vision einer Zweistaatenlösung, innerhalb derer zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, im Einklang mit dem Völkerrecht und den einschlägigen VN-Resolutionen Seite an Seite in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben. In dieser Hinsicht betonen wir, wie wichtig es ist, den Gazastreifen mit dem Westjordanland unter Führung der Palästinensischen Behörde zu vereinen.
Wir bekräftigen unser Engagement, friedensschaffende Maßnahmen der Zivilgesellschaft zu unterstützen und damit sicherzustellen, dass diese Teil einer umfassenderen Strategie zum Aufbau der Grundlagen eines dauerhaften israelisch-palästinensischen Friedens auf Basis einer Verhandlungslösung sind.
Wir bekräftigen unsere nachdrückliche Verurteilung von Irans Raketenangriffen auf Israel, die eine ernsthafte Bedrohung für die regionale Stabilität darstellen. Wir verurteilen ferner die fortgesetzten Destabilisierungsmaßnahmen der mit Iran verbündeten bewaffneten Gruppen, einschließlich der Hamas, der Hisbollah und der Huthi sowie bewaffneter Milizen in Irak und Syrien.
Wir werden uns nach wie vor dafür einsetzen, eine weitere Eskalation zu verhindern. Ein noch weiter reichender Konflikt in der Region liegt in niemandes Interesse. Wir rufen alle Parteien auf, Zurückhaltung an den Tag zu legen.
Wir bekräftigen unsere entschiedene Haltung, dass Iran niemals eine Kernwaffe entwickeln oder erlangen darf. Wir werden weiter zusammenzuarbeiten, auch mit anderen internationalen Partnern, um Irans nuklearer Eskalation zu begegnen. Eine diplomatische Lösung ist nach wie vor der beste Weg zur Klärung dieser Frage. Iran muss nukleare Aktivitäten, für die es keine glaubhafte zivile Rechtfertigung gibt, einstellen und rückgängig machen sowie ohne weitere Verzögerung mit der Internationalen Atomenergie-Organisation zusammenarbeiten, um sein rechtlich bindendes Sicherungsabkommen und seine Verpflichtungen nach Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats uneingeschränkt umzusetzen. Wir bekräftigen erneut unsere tiefe Sorge angesichts der insbesondere gegen Mädchen, Frauen und Minderheiten gerichteten Menschenrechtsverletzungen durch Iran. Wir fordern die iranische Führung auf, alle unrechtmäßigen und willkürlichen Inhaftierungen einschließlich derjenigen von Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit und von ausländischen Staatsangehörigen zu beenden, und verurteilen die nicht hinnehmbare Einschüchterung der eigenen Bürgerinnen und Bürger. Wir rufen Iran auf, den entsprechenden Mandatsträgern für die Sondermechanismen des Menschenrechtsrats Zugang zum Land zu gewähren.
Wir verurteilen nachdrücklich die Weitergabe von iranischen Waffen an Russland. Wir reagieren darauf bereits mit neuen und schwerwiegenden Maßnahmen. Iran muss seine gesamte Unterstützung für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine unverzüglich einstellen und die derartige Weitergabe von ballistischen Flugkörpern, unbemannten Luftfahrzeugen und damit zusammenhängender Technologie beenden.
Die Angriffe der Huthi gegen Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer und den Golf von Aden müssen aufhören. Diese Angriffe stellen eine gravierende Verletzung des Völkerrechts dar. Sie haben unschuldige Seeleute getötet, gefährden weiterhin Leben und Sicherheit der Schiffsbesatzungen und setzen die Ökosysteme der Region und Küstenstaaten massiven und schweren Umweltrisiken aus. Wir fordern die Huthi auf, unverzüglich die MS Galaxy Leader freizugeben und ihre Besatzung freizulassen. Wir nehmen mit Befriedigung die Intervention der EU-Marine-Operation ASPIDES und von Partnern zur Verhinderung einer Umweltkatastrophe im Fall der MS Delta Sounion zur Kenntnis. Wir bekräftigen das Recht der Länder auf Verteidigung ihrer Schiffe im Einklang mit Resolution 2722 (2024) des VN-Sicherheitsrats und dem Völkerrecht. Wir würdigen die Anstrengungen von ASPIDES und der von den Vereinigten Staaten angeführten Operation PROSPERITY GUARDIAN zum Schutz lebenswichtiger Seewege.
Wir verurteilen nachdrücklich die ungerechtfertigte Inhaftierung von Personal der VN und nichtstaatlicher Organisationen, von Personen der Zivilgesellschaft sowie von diplomatischem Personal in Jemen und fordern ihre sofortige Freilassung. Wir rufen die Huthi dringend auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten und die Sicherheit von humanitären Helferinnen und Helfern zu gewährleisten.
Wir bringen unsere tiefe Besorgnis angesichts der Auswirkungen der Krise im Roten Meer auch auf den Friedensprozess im Jemen zum Ausdruck. Wir rufen alle Parteien, insbesondere die Huthi, dazu auf, die Verhandlungen im Einklang mit der von den VN geförderten, im Dezember 2023 erreichten Einigung in einer verantwortungsvollen und konstruktiven Weise wiederaufzunehmen.
IV. INDOPAZIFIK UND DIE REGION
Wir bekennen uns zur Aufrechterhaltung eines freien und offenen, auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Indopazifik, in dem niemand ausgeschlossen wird, in dem Wohlstand und Sicherheit herrschen und der auf Souveränität, territorialer Unversehrtheit, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten sowie auf Grundfreiheiten und Menschenrechten beruht. Wir bekräftigen unsere unerschütterliche Unterstützung der Zentralität und Einheit von ASEAN und unsere Zusage, die Zusammenarbeit im Einklang mit der ASEAN-Erklärung „Outlook on the Indo-Pacific“ zu fördern. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Ziele, die in der Strategie 2050 für den Kontinent des Blauen Pazifiks des Pazifikinsel-Forums festgelegt sind.
Wir werden die Arbeit der Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen (PGII) im indopazifischen Raum weiter stärken, auch durch den Investitionsbeschleuniger der PGII und des Indopazifik-Wirtschaftsrahmens für Wohlstand (Indo-Pacific Economic Framework for Prosperity, IPEF). Wir begrüßen die Entwicklung des Luzon-Wirtschaftskorridors, des ersten PGII-Korridors im indopazifischen Raum, der für hochwertige Infrastruktur und Investitionen in der Region sorgen wird.
In unserem Bemühen um konstruktive und stabile Beziehungen mit China erkennen wir an, wie wichtig ein direkter und offener Austausch ist, um Sorgen anzusprechen und Differenzen beizulegen. Wir bekräftigten unsere Bereitschaft, zur Bewältigung globaler Herausforderungen mit China zusammenzuarbeiten.
Wir sind zutiefst besorgt angesichts Chinas zunehmender Unterstützung für Russland und Russlands rüstungsindustrielle Basis, die Russland maßgeblich in die Lage versetzt, seinen rechtswidrigen Krieg in der Ukraine aufrechtzuhalten sowie seine Streitkräfte neu aufzustellen, und die erhebliche sicherheitspolitische Auswirkungen in vielen Bereichen hat. China muss seine Unternehmen davon abhalten, Waffen, insbesondere unbemannte Kampfdrohnen, Dual-Use-Material, darunter auch Bauteile für Waffen, und Ausrüstung weiterzugeben. Wir fordern China ferner auf, sich verstärkt um die Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu bemühen und gegenüber Russland darauf zu dringen, seine militärische Aggression zu beenden und seine Truppen unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus der Ukraine abzuziehen.
Wir erkennen die Bedeutung Chinas für im Welthandel an. Wir versuchen nicht, China zu schaden oder seine wirtschaftliche Entwicklung zu behindern; ein wachsendes China, das sich an die internationalen Regeln und Normen hält, wäre vielmehr von globalem Interesse. Wir bekunden jedoch unsere Sorge über Chinas nicht marktorientierte Strategien und Praktiken, die zu einer schädlichen Überkapazität und Marktverzerrungen führen, wodurch unsere Arbeitskräfte, Industrien und wirtschaftliche Resilienz sowie Sicherheit beeinträchtigt werden. Wir setzen nicht auf Entkopplung oder Abschottung. Wo notwendig und angemessen arbeiten wir zusammen mit unseren Partnern am De-Risking von Lieferketten und deren Diversifizierung, um kritische Abhängigkeiten und Schwachstellen zu verringern und die Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichem Zwang zu fördern. Darüber hinaus rufen wir China auf, keine Ausfuhrkontrollmaßnahmen, insbesondere für kritische Mineralien, zu ergreifen, die zu erheblichen Störungen von Lieferketten führen könnten.
Wir sind nach wie vor ernsthaft besorgt angesichts der Lage im Ost- und Südchinesischen Meer. Wir bekräftigen unsere entschiedene Ablehnung einseitiger Versuche zur gewaltsamen oder erzwungenen Änderung des Status quo. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Chinas expansive maritime Ansprüche im Südchinesischen Meer. Wir bekräftigen unsere Ablehnung der Militarisierung und der Ausübung von Zwang und Einschüchterung im Südchinesischen Meer durch China. Wir betonen erneut den universellen und einheitlichen Charakter des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und bekräftigen seine wichtige Rolle bei der Festlegung des Rechtsrahmens, durch den alle Aktivitäten in den Ozeanen und Meeren geregelt werden. Wir lehnen Chinas gefährlichen Einsatz der Küstenwache und maritimen Miliz im Südchinesischen Meer und seine wiederholte Behinderung der Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs von Staaten nach wie vor ab. Wir verleihen unserer tiefen Sorge hinsichtlich des zunehmenden Einsatzes gefährlicher Manöver und von Wasserkanonen gegen philippinische und vietnamesische Schiffe Ausdruck. Wir bekräftigen, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts vom 12. Juli 2016 einen bedeutenden Meilenstein darstellt, der für die Streitparteien rechtlich bindend ist und eine hilfreiche Grundlage für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien bietet.
Die Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität entlang der Taiwanstraße ist unabdingbar für Sicherheit und Wohlstand in der gesamten Welt. Wir rufen zur friedlichen Lösung der Probleme zwischen beiden Seiten der Taiwanstraße auf. Die G7-Mitglieder haben ihre grundsätzliche Position in Bezug auf Taiwan nicht geändert, auch nicht die jeweilige erklärte Ein-China-Politik. Wir unterstützen Taiwans wirksame Beteiligung in internationalen Organisationen als Mitglied, wenn Eigenstaatlichkeit keine Voraussetzung ist, und als Beobachter oder Gast, wenn Eigenstaatlichkeit Voraussetzung ist.
Wir sind weiterhin besorgt über die Menschenrechtslage in China, einschließlich Xinjiang und Tibet. Wir sind weiterhin besorgt über die Erosion von Zivilgesellschaft, Menschenrechten und Grundfreiheiten in Hongkong. Die Verurteilung von 45 prodemokratischen Politikern und Aktivisten steht für den fortschreitenden Niedergang von demokratischer Teilhabe und Pluralismus, wodurch das Vertrauen in die im Grundgesetz von Hongkong verankerte Rechtsstaatlichkeit und damit auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Hongkong und der Volksrepublik China untergraben werden. Wir rufen China und die Behörden in Hongkong dringend auf, ihre internationalen Zusagen im Bereich Menschenrechte und ihre rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.
Wir rufen China auf, keine Aktivitäten durchzuführen oder zu dulden, die darauf abzielen, Sicherheit und Schutz unserer Gemeinschaften sowie die Unversehrtheit unserer demokratischen Institutionen zu untergraben, und unter strikter Einhaltung seiner Verpflichtungen nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen zu handeln.
Wir verurteilen nachdrücklich, dass die Demokratische Volksrepublik Korea ihre unrechtmäßigen Programme im Nuklearbereich und im Bereich ballistische Flugkörper sowie ihre destabilisierenden Aktivitäten weiter ausbaut. Wir bekräftigen weiterhin unsere Forderung nach einer vollständigen Entnuklearisierung der koreanischen Halbinsel und verlangen, dass die Demokratische Volksrepublik Korea alle ihre Nuklearwaffen, bestehenden Nuklearprogramme sowie alle weiteren Programme für Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper im Einklang mit allen einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vollständig, nachprüfbar und unwiderruflich aufgibt. Wir rufen alle Mitglieder der Vereinten Nationen auf, alle einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats uneingeschränkt umzusetzen.
Infolge des beunruhigenden russischen Vetos im März zu der Verlängerung des Mandats der Sachverständigengruppe unter der Leitung des Ausschusses des Sicherheitsrats nach Resolution 1718 arbeiten wir auf der Grundlage unserer Verpflichtung zur Wahrung von Weltfrieden und internationaler Sicherheit und zur Aufrechterhaltung des weltweiten Nichtverbreitungsregimes mit der Staatengemeinschaft an der Schaffung alternativer multilateraler Mechanismen, darunter das kürzlich eingerichtete multilaterale Sanktionsüberwachungsteam (Multilateral Sanctions Monitoring Team, MSMT) zur Überwachung und Berichterstattung bezüglich der Verletzungen und Umgehungen der in den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats niedergelegten Sanktionen.
Wir verurteilen nachdrücklich die systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße der Demokratischen Volksrepublik Korea und die Entscheidung des Landes, seinen rechtswidrigen Waffenentwicklungsprogrammen einen höheren Stellenwert einzuräumen als dem Wohlergehen seiner Bevölkerung. Wir rufen die Demokratische Volksrepublik Korea ferner auf, die Frage der Entführungen unverzüglich zu klären.
V. PARTNERSCHAFTEN MIT AFRIKANISCHEN LÄNDERN
Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Unterstützung afrikanischer Staaten bei deren Bemühungen um Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum. Wir werden auf der Grundlage ergebnisbasierter Initiativen sowie in Ausrichtung an der Agenda 2063 der Afrikanischen Union und den integrierten Themenplänen für den afrikanischen Kontinent weiterhin gerechte und nachhaltige Partnerschaften mit Afrika aufbauen, um globale Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, die Afrikanische Union in ihrer Arbeit für Frieden und Stabilität zu unterstützen.
Wir erkennen an, wie wichtig es ist, digitale Gräben zu überwinden und die Wertschöpfungskette zwischen G7-Staaten und afrikanischen Staaten zu stärken. In dieser Hinsicht begrüßen wir die von der italienischen G7-Präsidentschaft in Zusammenarbeit mit UNDP erzielten Fortschritte bei der gemeinsamen Ausgestaltung des KI-Knotenpunkts für nachhaltige Entwicklung, der sich im Geiste des Mattei-Plans schwerpunktmäßig mit zentralen Bereichen wie Landwirtschaft, Gesundheit, Infrastruktur, Bildung und Ausbildung, Wasser und Energie befassen soll. Der Knotenpunkt steht für das Bekenntnis der G7 zu einem „gemeinsamen Wachsen“ („Growing Together“) mit Partnerländern, für eine Förderung gemeinsamer Ziele im Bereich nachhaltige Entwicklung und dafür, dass durch das digitale Zeitalter alle Menschen in eine inklusivere und erfolgreichere Zukunft blicken sollen. Wir begrüßen die Anerkennung der von der WHO geführten globalen Initiative zu digitaler Gesundheit (GIDH) und des weltweiten Netzwerks für digitale Gesundheitsbescheinigungen durch die G20, da sie Unterstützung und Orientierungshilfe für den digitalen Wandel in Einklang bringen.
Aufbauend auf den Errungenschaften vorangegangener G7-Präsidentschaften werden wir die G7-Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen (PGII) in Afrika sowie Initiativen wie „Global Gateway“ der EU weiterhin stärken. PGII bietet einen Rahmen für die Förderung einer zukunftsfähigen, klimaneutralen, inklusiven, widerstandsfähigen, wirtschaftlich tragfähigen und hochwertigen Infrastruktur, die sich durch hohe Standards sowie Transparenz bei Projektauswahl, Beschaffung und Finanzierung auszeichnet. Zwar besitzt PGII eine globale Reichweite, aber wir wollen uns vor allem auf die Regionen und Bereiche konzentrieren, in denen sich Investitionen in Infrastruktur am stärksten auswirken, unter anderem Afrika.
Wir begrüßen die im Rahmen des Treffens der Entwicklungsministerinnen und -minister der G7 in Pescara gefassten Beschlüsse zur Einrichtung eines PGII-Sekretariats mit dem Ziel einer wirksamen Abstimmung von Umsetzung und Investitionen mit den Partnern und zu einer Förderung der Umsetzung der virtuellen Afrika-Investitionsplattform AVIP mit dem Ziel, im Einklang mit dem in Apulien abgegebenen Bekenntnis der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 zur Stärkung der PGII Daten, Informationen, Transparenz und öffentliche Maßnahmen im Bereich Investitionen in Afrika zu verbessern. Die PGII arbeitet mit öffentlichen Entwicklungsbanken, Institutionen für Entwicklungsfinanzierung, multilateralen Entwicklungsbanken und dem Privatsektor zusammen, um verstärkt günstige Bedingungen zu schaffen und die Ausgestaltung, Koordinierung und Kofinanzierung länderbasierter Investitionen zu verbessern.
Im Einklang mit den integrierten Plänen des afrikanischen Kontinents für eine Verbesserung der lokalen und regionalen Infrastruktur, des Handels und der Ernährungssicherheit werden erste Modellprojekte an Wirtschaftskorridore wie den Lobito-Korridor im südlichen und zentralen Teil des Kontinents gekoppelt werden.
Wir begrüßen den Beschluss der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7, die Initiative „Energie für Wachstum in Afrika“ (Energy for Growth in Africa) ins Leben zu rufen, um in ganz Afrika Hindernisse für Investitionen im Bereich saubere Energie zu überwinden.
Wir begrüßen ferner den Start der G7-Ernährungssicherheitsinitiative von Apulien (AFSI), die mehrere Initiativen zur Verbesserung von Ernährungssicherheit und der Versorgung mit Nährstoffen sowie zur Nutzbarmachung der Rolle von Landwirtschafts- und Ernährungssystemen vereint, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung mit Blick auf Afrika zu erreichen. AFSI wird vor allem konkret vor Ort wirken und Multi-Stakeholder-Initiativen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit in der Landwirtschaft und in Ernährungssystemen, auch in den Wertschöpfungsketten von Kaffee, sowie zur Bekämpfung von Fehl- und Mangelernährung mit besonderem Augenmerk auf Wachstumsstörungen und Auszehrung bei Kindern unterstützen.
Wir würdigen den Start des GAVI-Projekts AVMA zur beschleunigten Impfstoffproduktion in Afrika und sehen einer Zusammenarbeit mit GAVI, der Afrikanischen Union und Africa CDC für den Aufbau regionaler Kapazitäten zur Impfstoffherstellung erwartungsvoll entgegen.
VI. MIGRATION
Im Einklang mit dem Kommuniqué von Apulien der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7 bekräftigen wir unsere gemeinsame Verpflichtung, die Zusammenarbeit zu verstärken, um die Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung wie weltweite Armut, Instabilität und Klimawandel anzugehen und die sich durch Migration global bietenden Chancen zu nutzen. Hierbei werden wir mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern partnerschaftlich zusammenarbeiten, um ihre nachhaltige Entwicklung, Resilienz und Stabilität zu unterstützen.
VII. REGIONALE FRAGEN
Afghanistan
Wir sind schockiert über die fortwährenden und systemischen Verletzungen der Menschenrechte und die immer stärkeren Einschränkungen, welche die Taliban unter Missachtung internationaler Verpflichtungen und Verträge, deren Vertragspartei Afghanistan ist, der afghanischen Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, auferlegen. Wir werden weiterhin Hilfe leisten, um die schwere und sich verschärfende humanitäre Krise im Land zu bewältigen.
Wir bleiben der Unterstützung der afghanischen Bevölkerung verpflichtet. Das Ziel eines Afghanistans, in dem Frieden herrscht und das mit seinen Nachbarn in Frieden lebt, wieder vollständig in die internationale Gemeinschaft eingebunden ist und seine internationalen Verpflichtungen erfüllt, kann nur durch einen inklusiven und repräsentativen politischen Prozess betreffend die Zukunft des Landes erreicht werden, bei dem die vollständige, gleichberechtigte, sichere und wirksame Teilhabe der afghanischen Frauen nach Maßgabe der unabhängigen Einschätzung der VN im Einklang mit den Resolutionen 2721 (2023) und 2593 (2021) des VN-Sicherheitsrats gewährleistet ist.
Große Seen
Die G7 ist zutiefst besorgt über die in der Region der Großen Seen fortdauernde Krise, die durch Waffengewalt, weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße sowie immer mehr Vertreibungen von Bevölkerungsgruppen gekennzeichnet ist. Mit Entschiedenheit verurteilen wir die Gräueltaten sowie die Völkerrechtsverletzungen, von welcher bewaffneten Gruppierung beziehungsweise Seite sie auch ausgehen mögen. Wir bringen unsere unveränderte tiefe Besorgnis über Berichte hinsichtlich ausländischer militärischer Unterstützung für die M23 und direkter militärischer Interventionen im Hoheitsgebiet der Demokratischen Republik Kongo zum Ausdruck. Wir rufen dazu auf, die territoriale Unversehrtheit der Demokratischen Republik Kongo zu achten. Wir unterstreichen die dringende Notwendigkeit des sofortigen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs zu den betroffenen Bevölkerungsgruppen.
Wir unterstützen uneingeschränkt die von Angola und Präsident Joao Lourenço geleitete Vermittlung zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda. Wir rufen die Demokratische Republik Kongo und Ruanda mit Nachdruck auf, rasche Fortschritte bei der Umsetzung der im Rahmen des Luanda-Prozesses übernommenen Verpflichtungen zu erzielen. Der gegenwärtige Waffenstillstand, der am 4. August in Kraft getreten ist, sollte strikt eingehalten werden. Es ist zwingend erforderlich, dass alle regionalen Akteure sich jeder direkten oder indirekten Unterstützung bewaffneter Gruppierungen enthalten.
Wir bekräftigen unsere Unterstützung für Bemühungen zur Bekämpfung der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen sowie zur Förderung nachhaltiger und fairer Entwicklung zum Nutzen örtlicher Bevölkerungsgruppen.
Haiti
Wir verurteilen die andauernde Gewaltanwendung sowie die Menschenrechtsverletzungen vonseiten bewaffneter Banden in Haiti. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Bemühungen des Übergangsrates (Conseil Présidentiel de Transition, CPT) und wir nehmen die Ernennung von Alix Didier Fils-Aimé als Ministerpräsident Haitis zur Kenntnis. Wir rufen alle haitianischen politischen Akteure zur Zusammenarbeit auf, um die demokratischen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit in Haiti wiederherzustellen und so dem Land bis Februar 2026 zu einer neuen demokratisch gewählten Regierung zu verhelfen. Wir bekräftigen unsere uneingeschränkte Unterstützung der Multinationalen Sicherheitsunterstützungsmission (MSS), die der nationalen Polizei Haitis wichtige Hilfe gegen kriminelle Banden leistet. In Anbetracht der fortdauernden desolaten Bedingungen vor Ort betonen wir die Bedeutung fortgesetzter finanzieller Beiträge zum VN-Treuhandfonds sowie von Sachleistungen an die MSS. Es bleibt von zentraler Bedeutung, die erforderlichen Sicherheitsbedingungen zu schaffen, um Wahlen abhalten zu können. Wir sind zutiefst besorgt, dass fast die Hälfte der haitianischen Bevölkerung unter akuter Ernährungsunsicherheit leidet. Wir rufen die Partner Haitis auf, ihre Unterstützung der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe für das haitianische Volk fortzusetzen. Wir unterstützen das Ersuchen Haitis an die Vereinten Nationen, die Umwandlung der MSS in einen Einsatz zur Friedenssicherung zu prüfen.
Libyen
Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Wahrung der Souveränität, Stabilität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Libyens und setzen uns dafür ein, dass Libyens Ersuchen um internationale Hilfe zur Verbesserung der Koordination zwischen den lybischen Sicherheitskräften im ganzen Land vom VN-Sicherheitsrat positiv beschieden wird. Wir bedauern die schädlichen Aktivitäten Russlands in Libyen, die die Souveränität und regionale Sicherheit des Landes untergraben, und fordern den unverzüglichen Abzug aller ausländischen Kämpfer und Söldner aus Libyen. Wir unterstützen nachdrücklich die anhaltenden Bemühungen der Vereinten Nationen und der UNSMIL-Leiterin Stephanie Koury zur Herbeiführung eines substanziellen und alle Akteure einbeziehenden Dialogs zwischen den libyschen Parteien, um der institutionellen Zersplitterung entgegenzuwirken und zu nachhaltiger Stabilität und Sicherheit zu gelangen. In diesem Zusammenhang stellt die jüngste Einigung über die Ernennung der neuen Leitung der Zentralbank Libyens die Chance für einen Neustart eines Prozesses hin zu einer kompromissgestützten umfassenden politischen Einigung dar. Dies wird den Weg zu freien und fairen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ebnen, die niemanden ausschließen und einer Wiedervereinigung der Regierung sowie der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Institutionen Libyens zuträglich sind. Darüber hinaus bekräftigen wir unsere Unterstützung der Hohen nationalen Wahlkommission und der am 16. November durchgeführten ersten Runde der Kommunalwahlen, die den Libyerinnen und Libyern die Chance bieten, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.
Myanmar
Das brutale Militärregime in Myanmar muss jede Gewaltanwendung – einschließlich Luftangriffe – einstellen, durch die Zivilpersonen geschädigt werden, alle willkürlich Verhafteten freilassen und in einen wahrhaft inklusiven Dialog mit allen Akteuren eintreten. Die Resolution 2669 (2022) des VN-Sicherheitsrats muss in vollem Umfang und ohne Vorbedingungen umgesetzt werden. Wir rufen alle bewaffneten Akteure auf, Zivilpersonen zu schützen und den ungehinderten humanitären Zugang zu gewährleisten. Wir unterstützen die Bemühungen von ASEAN um eine rasche und vollständige Umsetzung des Fünf-Punkte-Konsenses und befürworten ein verstärktes Engagement der Vereinten Nationen. Wir begrüßen den jüngsten Besuch der VN-Sondergesandten in Myanmar und ihre Bemühungen, die Krise zu überwinden. Wir rufen das Regime auf, den Zugang zu VN-Einrichtungen, humanitärer Hilfe sowie unabhängigen und internationalen humanitären Akteuren nicht mehr einzuschränken und vollständigen und ungehinderten Zugang zum Unabhängigen Untersuchungsmechanismus der Vereinten Nationen für Myanmar zu ermöglichen. Wir fordern ein Ende der Lieferungen von Waffen und Dual-Use-Material an das myanmarische Militär, einschließlich Kerosin. Es ist notwendig, auf eine politische Lösung hinzuarbeiten, die dem Wunsch des myanmarischen Volkes, in Frieden, Freiheit und Demokratie zu leben, wirklich gerecht wird. Wir bekräftigen, dass es erforderlich ist, Bedingungen für die nachhaltige, freiwillige, sichere und menschenwürdige Rückkehr vertriebener Rohingya und anderer Flüchtlinge zu schaffen.
Somalia
Wir begrüßen Somalias fortdauernde Bemühungen um den Aufbau von Institutionen und beim Kampf gegen den Terrorismus. Die Stabilisierung Somalias sehen wir als relevanten Faktor dafür, dass die Sicherheit der Seewege am Horn von Afrika und im Roten Meer gewährleistet wird. Wir ermuntern die somalische Regierung, auf ihrem Weg der Konsolidierung des institutionellen Rahmens der Föderation voranzuschreiten und einen transparenten und inklusiven Reformprozess umzusetzen. Wir stehen an der Seite Somalias im Kampf des Landes gegen die Terrorbewegung Al-Shabaab und andere gewalttätige Organisationen. Im Hinblick auf das baldige Ende der Übergangsmission der Afrikanischen Union in Somalia (ATMIS) halten wir es für wesentlich, dass vor der vollständigen Übergabe der Verantwortung an die nationalen Sicherheitskräfte jede Sicherheitslücke vermieden wird, die der dschihadistische Terror ausnutzen könnte. Deshalb unterstützen wir die neue Unterstützungsmission der Afrikanischen Union in Somalia (AUSSOM) und wir ermuntern sowohl die somalische Regierung als auch die AU, ein operatives Rahmenwerk vorzusehen, mit dessen Hilfe gewährleistet wird, dass die Mission tatsächlich fortgesetzt werden kann, um für Stabilität im Land und in der Region zu sorgen. Wir rufen alle Partner auf sicherzustellen, dass die neue Mission die für ihren Erfolg notwendige Unterstützung und Finanzierung erhält.
Sudan
Nach 18 Monaten der Kampfhandlungen sind im Bürgerkrieg in Sudan große Verluste an Menschenleben und lebenswichtiger Infrastruktur zu verzeichnen. Wir verurteilen erneut mit Nachdruck die fortgesetzten Angriffe, einschließlich willkürlicher und gezielter Angriffe beider Seiten auf Zivilpersonen, durch die massive Vertreibungen von Menschen in der gesamten Region verursacht werden und eine bereits unsägliche humanitäre Lage noch verschlimmert wird. Wir fordern die unverzügliche Beendigung der Gewalt. Wir stellen insbesondere die Auswirkungen der Krise auf Frauen und Mädchen fest und verurteilen die Gräueltaten, die von beiden Seiten begangen werden, darunter Entführungen und die Anwendung sexualisierter Gewalt. Alle Konfliktparteien müssen ernsthafte Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, einen dauerhaften Waffenstillstand, humanitären Zugang und den Schutz der Zivilbevölkerung ohne Vorbedingungen zu erreichen. Im Einklang mit der auf der Konferenz von Paris angenommenen Grundsatzerklärung müssen alle externen Akteure damit aufhören, den Konflikt anzuheizen, und das VN-Waffenembargo für Darfur einhalten.
Wir fordern die sudanesischen Streitkräfte, die Schnellunterstützungskräfte und die mit ihnen verbündeten Milizen auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten und somit Zivilpersonen zu schützen und einen raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang sowohl zu Sudan als auch über die Konfliktlinien hinweg zu ermöglichen.
Wir nehmen mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass die Ermittlungsmission der VN hinreichende Gründe für die Annahme hat, dass die Schnellunterstützungskräfte und mit ihr verbündeten Milizen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt haben, darunter Verfolgung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sowie gewaltsame Vertreibung der Bevölkerung“, und dass die sudanesischen Streitkräfte „gewaltsame, gegen Leib und Leben gerichtete Kriegsverbrechen verübt haben, insbesondere Morde jeglicher Art, Verstümmlungen, sowie grausame Behandlung und Folter“.
Wir rufen die kriegsführenden Parteien nachdrücklich auf, die von ihnen in der Erklärung von Dschidda übernommenen Verpflichtungen einzuhalten, und wir fordern die Einrichtung eines robusten und transparenten Mechanismus zur Überwachung und Verifikation des Schutzes von Zivilpersonen.
Venezuela
Am 28. Juli haben die Menschen in Venezuela eine klare Entscheidung an den Wahlurnen getroffen, indem sie für den demokratischen Wechsel stimmten und öffentlich verfügbaren Wahlergebnissen zufolge mit einer deutlichen Mehrheit Edmundo González Urrutia unterstützten. Wir werden weiterhin die Bemühungen regionaler Partner unterstützen, einen demokratischen und friedlichen Übergang unter der Führung Venezuelas zu ermöglichen, der die Achtung des in der Wahl zum Ausdruck gebrachten Willens gewährleistet.
Wir sind zutiefst besorgt angesichts der fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, darunter willkürliche Inhaftierungen und schwere Beschneidungen der Grundfreiheiten, die sich vor allem gegen politische Gegner, die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien richten. Alle zu Unrecht inhaftierten politischen Gefangenen müssen freigelassen werden.