Wichtige Institutionen und Organisationen im Bereich Sozialpolitik und Arbeit:
1. Der Deutsch-französische Integrationsrat (DFIR) wurde 2016 gegründet und tagte erstmals 2017. Die Mitglieder des Rates sollen sich regelmäßig und intensiv zu den jeweiligen Erfahrungen bei der Integration in ihrem Land austauschen.
2. "Ecoles-Entreprises" wurde 2016 von der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer und die Akademie von Paris gegründet. Die Plattform hat das Ziel, langfristige Partnerschaften zwischen Schulen, Berufsschulen und Unternehmen, die auf dem französischen und deutschen Markt aktiv sind, herzustellen und zu fördern. Die Datenbank der Plattform erfasst die Angebote und Kooperationsangebote in verschiedenen Branchen und kann so den Kontakt zwischen Partnern herstellen.
3. ProTandem wurde 1980 gegründet und fördert deutsch-französische Austausche von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Bildung.
4. Servicestellen für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung: Seit der Eröffnung der ersten Servicestelle 2013 in Kehl wurden weitere Servicestellen unter anderem in Haguenau, Wissembourg, Rastatt, Karlsruhe, Mulhouse, Freiburg, Sarreguemines und Saarbrücken eröffnet. Ziel ist die Förderung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität. In diesen Servicestellen arbeiten deutsche und französische Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler Hand in Hand. Sie sprechen gezielt potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten an, unterbreiten gezielte Weiterbildungsangebote, um sie fit für den Arbeitsmarkt des jeweiligen Nachbarlandes zu machen - und unterstützen sie bei der Vorbereitung und im Laufe des Bewerbungsprozesses. Arbeitgeber werden bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützt und erhalten Informationen über die Inhalte der beruflichen Abschlüsse der Bewerberinnen und Bewerber.
Wichtige Beschlüsse im Bereich Sozialpolitik und Arbeit:
1. Der Aktionsplan für die deutsch-französische berufliche Mobilität wurde am 19. Februar 2016 von der französischen Ministerin für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung und sozialen Dialog, Myriam El Khomri, und auf deutscher Seite von Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, gemeinsam in Berlin vorgestellt. Mit dem Aktionsplan wird die gezielte Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ins Nachbarland von der Grenzregion auf ganz Frankreich und ganz Deutschland ausgeweitet. Zukünftig werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Deutschland oder Frankreich durch spezielle Vermittlungsteams unterstützt, wenn sie eine Arbeit oder Ausbildung im Nachbarland suchen. Arbeitgeber sollen noch besser mit französischen bzw. deutschen arbeitsuchenden Fachkräften in Kontakt kommen können. Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans ist ein Projekt zur Förderung der konzerninternen Mobilität von deutschen und französischen jungen Auszubildenden in das Nachbarland.
2. Die Erklärung zur verstärkten Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wurde anlässlich des 18. Deutsch-Französischen Ministerrats 2016 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und seine französische Amtskollegin Marisol Touraine, Ministerin für Soziales und Gesundheit unterzeichnet. Ziel ist es die medizinische Versorgung von Patienten in grenznahen Regionen weiter zu verbessern und die globale Gesundheitspolitik gemeinsam voranzutreiben.
3. Die Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des französischen Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und Gesundheit 2012, betont den Aufbau eines sozialen Europa und die Notwendigkeit von Maßnahmen für die Beschäftigung junger Menschen.
4. Das Deutsch-Französische Rahmenabkommen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wurde von der deutschen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und dem französischen Gesundheitsminister Xavier Bertrand am 22. Juli 2005 in Weil am Rhein unterzeichnet. Ziel des Abkommens war es, die schnellstmögliche Versorgung durch Rückgriff auf die nächsterreichbaren Rettungsdienste unabhängig von nationalen Grenzen zu gewährleisten. Außerdem sollte der bessere Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsvorsorge für die Bewohner des Grenzgebiets sowie deren kontinuierliche Gesundheitsversorgung sicher gestellt werden. Letztendlich sollte das Versorgungsangebot durch eine erleichterte grenzüberschreitende Ressourcenverteilung optimiert werden und der Austausch zwischen dem Gesundheitspersonal gefördert werden.