Vertragliche Grundlage
Am 22. Januar 1988 unterzeichnetes Ergänzungsprotokoll zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Elysée-Vertrag) und damit integraler Bestandteil des Elysée-Vertrages.
Ziele
Der Rat hat die Zielsetzung, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu verstärken und noch enger zu gestalten, ihre wirtschaftliche Politik möglichst weitgehend zu harmonisieren und ihre Positionen zu internationalen Finanz- und Wirtschaftsfragen anzunähern.
Organisation
Dem Rat gehören die Minister der Finanzen und für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, der Wirtschafts- und Finanzminister der Französischen Republik sowie die Präsidenten der beiden Zentralbanken an.
Der Rat tritt zweimal im Jahr zusammen, und zwar abwechselnd in Deutschland und in Frankreich. Er bemüht sich um Absprachen in allen Fragen, die seiner Ansicht nach in den Zuständigkeitsbereich der dem Rat angehörenden Minister fallen. Er berichtet dem Bundeskanzler, dem Präsidenten der Französischen Republik sowie dem Premierminister der französischen Regierung bei jedem deutsch-französischen Gipfeltreffen über seine Tätigkeit. Er kann der deutschen und französischen Regierung alle Fragen vorlegen, die eine Entscheidung seitens der beiden Regierungen erfordern.
Aktuelles
Am 19. September 2019 kamen die Wirtschafts- und Finanzminister und die Präsidenten der beiden Zentralbanken anlässlich des 50. Deutsch-französischen Wirtschafts- und Finanzrats zusammen. In diesem Rahmen haben sie gemäß dem Vertrag von Aachen einen deutsch-französischen Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen eingerichtet. Darüber hinaus engagiert sich der deutsch-französische Wirtschafts- und Finanzrat für die Bekämpfung des Klimawandels und ist entschlossen, die Europäische Investitionsbank in eine Europäische Klimabank umzuwandeln.