Die großen Themen der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit im Bereich der Justiz:
1. Vernetzung der Strafregister
2. Gemeinsame Ermittlungsgruppen: Auf dem 7. Deutsch-Französischen Ministerrat 2006 wurde eine deutsch-französische Erklärung unterzeichnet, welche die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppen zwischen den beiden Staaten ermöglichte. Diese deutsch-französische Ermittlungsgruppe kann in hohem Maße flexibel eingesetzt werden und ermöglicht den betroffenen Justizbehörden und Dienststellen ohne besondere formale Erfordernisse den Austausch operativer Auskünfte, die Durchführung gemeinsamer Untersuchungshandlungen sowie die Koordinierung der Strafverfolgung in den beiden Ländern nach Abschluss der Ermittlungen.
Deutschland hat mit allen seinen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit geschlossen. Darin sind vor allem
grenzüberschreitende Polizeimaßnahmen wie Observationen, kontrollierte Lieferungen oder Nacheile, gemeinsame polizeiliche Einsatzformen insbesondere gemeinsame Streifen, der gegenseitige Informationsaustausch, die grenzüberschreitende personelle Unterstützung und die Arbeit in den Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit.
In den Gemeinsamen Zentren arbeiten Vertreter der Polizei- und Zollbehörden der Partnerstaaten in einem international gemischten Team vertrauensvoll unter einem Dach zusammen. In Deutschland sind in der Regel die Bundespolizei, die jeweiligen Landespolizeien und der Zoll in den Gemeinsamen Zentren vertreten.
Nach dem Prinzip der zusammengeschobenen Schreibtische tauschen sie sich zu allen Angelegenheiten, die das gemeinsame Grenzgebiet betreffen, aus. Das erleichtert insbesondere die Koordinierung grenzüberschreitender Einsätze beispielweise bei der Vermittlung weiterer Ansprechpartner im Nachbarstaat. Auch sprachliche Barrieren sind keine Hürde, da die dort tätigen Beamten die Sprache des jeweiligen Nachbarstaates beherrschen.
Baden-Württemberg: Die Polizei des Landes Baden-Württemberg arbeitet mit den Polizeien in Frankreich seit vielen Jahren eng und partnerschaftlich zusammen. Das zwischen Deutschland und Frankreich am 26. März 1995 in Kraft getretene Schengener Durchführungsübereinkommen hat die Möglichkeiten der polizeilichen Kooperation mit Frankreich über die bereits bestehenden vertraglichen Grundlagen und sonstigen Vereinbarungen hinaus deutlich erweitert. Seither kann die Polizei beispielsweise Straftäter über die Grenze verfolgen oder Observationen von Tatverdächtigen im Nachbarland fortsetzen.
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem immer engeren Sicherheitsverbund ist das Mondorfer Abkommen vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten. Inzwischen gehören gemeinsame Polizeistreifen, Fahndungskontrollen, die gegenseitige Unterstützung bei polizeilichen Einsätzen und vieles mehr zum polizeilichen Alltag.
Auf Grundlage dieses Abkommens wurde 1999 das damals europaweit erste gemeinsame Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit eingerichtet. In Kehl, wo das Zentrum heute seinen Sitz hat, arbeiten mehr als 60 Beamte der Polizei Baden-Württemberg, der Bundespolizei, und des Zolls mit ihren französischen Kollegen rund um die Uhr zusammen. Ziel ist dabei, die Behörden im Grenzgebiet bei allen polizeilichen Aufgaben zu unterstützen. Mit über 18.000 Anfragen pro Jahr ist das Gemeinsame Zentrum inzwischen die unverzichtbare Drehscheibe des polizeilichen Informationsaustauschs und zentrales Element der Sicherheitspartnerschaft mit Frankreich.
Mit dem im Mai 2005 unterzeichneten Vertrag von Prüm, dessen wesentliche Elemente zwischenzeitlich auch Bestandteil des EU-Rechts sind, wurde ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erreicht: nun können automatisiert auch DNA- und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregisterdaten ausgetauscht werden.
Mit der Einrichtung der gemeinsamen Wasserschutzpolizeistation am Rhein haben die Polizei des Landes Baden-Württemberg und die Gendarmerie der Region Elsass im Jahr 2011 erneut Neuland betreten. Als erste gemeinsame operative Polizeidienststelle in Europa trägt sie mit ihren drei Standorten in Kehl und den elsässischen Gemeinden Vogelgrun und Gambsheim erheblich dazu bei, Personal und Ausstattung noch effektiver einzusetzen und dabei gleichzeitig die Präsenz auf dem Rhein zu erhöhen.
Zur Verbesserung der Sprachkompetenz betreiben die Polizei Baden-Württemberg und die Gendarmerie Nationale bereits seit 1999 in Lahr mit großem Erfolg ein gemeinsames Sprachzentrum.