Entstehung
Der Deutsch-Französische Kulturrat (DFKR) wurde am 22. Januar 1988 als Ergebnis des 48. deutsch-französischen Gipfels in Frankfurt am Main von Bundeskanzler Helmut Kohl und Staatspräsident François Mitterrand ins Leben gerufen, um in Bereichen der Kunst und der Kultur der deutsch-französischen kulturellen Zusammenarbeit neue Impulse zu geben (Auszug aus der deutsch-französischen Erklärung am 22. Januar 1988 anlässlich des 25. Jahrestages des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags, des so genannten Elysée-Vertrags, der 1963 gemeinsam von Frankreich und Deutschland untergezeichnet wurde). Der Rat wurde auch gegründet, um Verbindungen zwischen den Regierungen beider Länder und ihren Zivilgesellschaften zu knüpfen.
Ziele
Konzipiert, um eine Verbindung zwischen Regierung und Bürgergesellschaft herzustellen, bietet der Kulturrat die Gelegenheit, um über die Möglichkeiten der kulturellen Zusammenarbeit nachzudenken und zu diskutieren. Dabei setzt er seine Kenntnis der kulturellen Netzwerke, seine Fähigkeit diese zu bündeln und seine Möglichkeiten als Rat- und Empfehlungsgeber ein,
- um die deutsche und die französische Regierung in kulturpolitischen Fragen zu beraten,
- um über seine Mitglieder deutsch-französische Initiativen aus verschiedenen Kulturbereichen auf den Weg zu bringen und
- um, zum Beispiel durch die Übernahme von Schirmherrschaften, wichtige deutsch-französische Kulturinitiativen zu unterstützen.
Der Kulturrat vergibt keine finanziellen Hilfen an die von ihm unterstützten Vorhaben, gestattet aber die Verwendung seines Logos.
Organisation
In dem Notenwechsel, mit dem der Deutsch-Französische Kulturrat gegründet wurde, ist vereinbart, dass jeweils aus der Mitte der Bürgergesellschaft 10 Mitglieder aus Frankreich und 10 Mitglieder aus Deutschland ausgewählt werden und dass sich Deutsche und Franzosen im Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten abwechseln. Es handelt sich bei den Mitgliedern aus beiden Ländern um Persönlichkeiten, die in ihrem Wirkungskreis hohe Anerkennung genießen.
Die deutschen und die französischen Mitglieder können sich jeweils auf die Sachkenntnis eines Generalsekretärs stützen, der dank der Unterstützung durch die Behörden seines Landes über alle Mittel verfügt, die zur Ausübung seiner Aufgaben notwendig sind. So erbringen auf deutscher Seite gemeinsam je zur Hälfte das Auswärtige Amt für den Bund sowie die Länder die finanzielle Unterstützung für das deutsche Generalsekretariat des Kulturrats. In Frankreich unterstützen das französische Außenministerium und das französische Ministerium für Kultur und Kommunikation das französische Sekretariat des deutsch-französischen Kulturrats.
Diese binationale Institution fungiert als Schnittstelle zwischen der öffentlichen Hand und den Kulturschaffenden aus Deutschland und Frankreich. Er ist aber auch eine Plattform für den Informationsaustausch zwischen beiden Ländern, deren politische und administrative Strukturen sich erheblich unterscheiden. Neben einem sektorbezogenen deutsch-französischen Austausch ergibt sich damit auch eine interdisziplinäre und länderübergreifende gegenseitige Bereicherung.
Die Mitglieder des Kulturrats kommen regelmäßig zusammen, um ihre Standpunkte auszutauschen und gemeinsame Ziele festzulegen.
Die Arbeit des Kulturrates
Finden Sie hier die Gemeinsame Erklärung über die Wichtigkeit der Kultur und den Schutz des Urheberrechts.